- PeggyAdmin
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Ist das Lied German History verboten oder nicht?
Di 19 Jan 2016 - 19:47
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Das Musikstück „German History“ von DJ Happy Vibes feat. Jazzmin verstößt nicht gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) oder des Strafgesetzbuchs (StGB), obwohl es Auszüge aus dem „Horst-Wessel-Lied“ enthält.
Das „Horst-Wessel-Lied“ stellt zwar ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne des § 86a StGB dar und dessen Verwendung ist deswegen grundsätzlich unzulässig bzw. stellt sogar eine Straftat dar (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 JMStV i. V. m. § 86a StGB). Eine Verbreitung ist aber in Ausnahmefällen zulässig, nämlich dann, wenn sie einem „sozialadäquaten“ Zweck dient. Das ist dann der Fall, wenn die Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Das Musikstück stellt ein künstlerisches Werk dar, das u. a. die Ursachen und Folgen von Krieg kritisch beleuchtet. Zu diesem Zweck werden historische O-Töne verwendet, darunter u. a. auch Kriegspropaganda-Reden und Auszüge aus dem „Horst-Wessel-Lied“. Diese wie auch alle weiteren historischen O-Töne (z. B. von Adenauer, Ulbricht, J.F. Kennedy, Kohl und Merkel) dienen dazu, Vorgänge der Geschichte zu verdeutlichen, u. a. die Folgen und Auswirkungen von Kriegspropaganda. Dem Musikwerk kann insgesamt ein aufklärerischer Zweck attestiert werden. Demnach stellt das Verwenden des „Horst-Wessel-Lieds“ in dem Werk „German History“ kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 JMStV und keine Straftat dar.
Eine kontextlose Wiedergabe des „Horst-Wessel-Lieds“ dagegen oder eine Wiedergabe zu Propagandazwecken etwa wären unzulässig.
Das Musikwerk „German History“ ist dementsprechend auch nicht verboten und kann somit gesendet werden, soweit Sie natürlich Inhaber der urheberrechtlichen Verwertungsrechte sind.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Carole Possing
Programmreferentin
Bereich Programm und Medienkompetenz
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Rathausallee 72-76
22846 Norderstedt
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Das Musikstück „German History“ von DJ Happy Vibes feat. Jazzmin verstößt nicht gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) oder des Strafgesetzbuchs (StGB), obwohl es Auszüge aus dem „Horst-Wessel-Lied“ enthält.
Das „Horst-Wessel-Lied“ stellt zwar ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne des § 86a StGB dar und dessen Verwendung ist deswegen grundsätzlich unzulässig bzw. stellt sogar eine Straftat dar (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 JMStV i. V. m. § 86a StGB). Eine Verbreitung ist aber in Ausnahmefällen zulässig, nämlich dann, wenn sie einem „sozialadäquaten“ Zweck dient. Das ist dann der Fall, wenn die Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Das Musikstück stellt ein künstlerisches Werk dar, das u. a. die Ursachen und Folgen von Krieg kritisch beleuchtet. Zu diesem Zweck werden historische O-Töne verwendet, darunter u. a. auch Kriegspropaganda-Reden und Auszüge aus dem „Horst-Wessel-Lied“. Diese wie auch alle weiteren historischen O-Töne (z. B. von Adenauer, Ulbricht, J.F. Kennedy, Kohl und Merkel) dienen dazu, Vorgänge der Geschichte zu verdeutlichen, u. a. die Folgen und Auswirkungen von Kriegspropaganda. Dem Musikwerk kann insgesamt ein aufklärerischer Zweck attestiert werden. Demnach stellt das Verwenden des „Horst-Wessel-Lieds“ in dem Werk „German History“ kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 JMStV und keine Straftat dar.
Eine kontextlose Wiedergabe des „Horst-Wessel-Lieds“ dagegen oder eine Wiedergabe zu Propagandazwecken etwa wären unzulässig.
Das Musikwerk „German History“ ist dementsprechend auch nicht verboten und kann somit gesendet werden, soweit Sie natürlich Inhaber der urheberrechtlichen Verwertungsrechte sind.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Carole Possing
Programmreferentin
Bereich Programm und Medienkompetenz
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